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AGB

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) derSTECKER & KÄUPER GmbH (“Lieferant” oder “Partei”) gelten für alle unsereGeschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“ oder “Partei”) (zusammen die“Parteien”). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern der KundeUnternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderein öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB ist.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AllgemeineGeschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweitVertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn der Kunde im Rahmen desAngebotsprozesses auf seine AGB verweist und wir den AGB nicht ausdrücklichwidersprochen haben.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für dieLieferung von Beratungs- und weiteren Dienstleistungen auf dem Gebiet desSocial Recruiting/Personalmarketing ("Dienstleistung") entsprechendder Leistungsübersicht. Unberücksichtigt bleibt, ob wir die Dienstleistungselbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 650 BGB). DieAllgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart,in der zum Zeitpunkt der Angebotsannahme des Kundes gültigen bzw. in der ihm zuletztin Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartigekünftige Verträge, ohne dass wir als Lieferant wieder auf sie einzelfallbezogenhinweisen müssten.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mitdem Kunde (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) und Angabenin unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsereschriftliche Bestätigung maßgebend.

Sofern Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriftenerfolgen, ist zu beachten, dass diesen lediglich eine klarstellende Bedeutungzukommt. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften - auch wenn keineentsprechende Klarstellung erfolgt ist - in den Grenzen, in denen sie nichtdurch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeändert oder ausgeschlossenwerden.
Preise und Zahlungsvereinbarungen

Als Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungendurch uns zahlt der Kunde die in der Leistungsübersicht aufgeführten Gebühren("Gebühren").

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind die unter 2.1genannten Gebühren unmittelbar ab Rechnungsstellung fällig. Wir sind jedoch,auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eineLieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einenentsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.

Der Kunde kommt in Verzug, wenn die vorstehendeZahlungsfrist abläuft. Während des Verzugs ist der Kaufpreis zum jeweilsgeltenden gesetzlichen Verzugszinssatz nach § 288 Absatz 2 BGB in Höhe von achtProzentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen . DieGeltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor.Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischenFälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.

Sofern nach Vertragsschluss abzusehen ist, dass unserAnspruch auf Zahlung des Kaufpreises aufgrund von mangelnder Leistungsfähigkeitvon Seiten des Kunden gefährdet ist (z.B. durch Antrag auf Eröffnung einesInsolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zurLeistungsverweigerung und, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vomVertrag berechtigt (§ 321 BGB).

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Vom Kunden bereitgestellte Informationen

Um die Dienstleistungen gemäß dem vereinbarten Zeitplanauszuführen, bemüht sich der Kunde, alle vom Lieferanten benötigten Dokumenteund Informationen rechtzeitig bereitzustellen.

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Lieferfrist und Lieferverzug

Die Lieferfrist wird individuell vereinbart.

Für den Fall, dass wir vertraglich vereinbarte Lieferfristenaus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, habenwir den Kunden über diesen Umstand unverzüglich zu informieren und parallel dievoraussichtliche bzw. neue Lieferfrist mitzuteilen. Sofern eine verspäteteLieferung aufgrund von Nichtverfügbarkeit der Leistung auch innerhalb der neubekanntgegebenen Lieferfrist nicht erfolgen kann, sind wir berechtigt, ganzoder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistungdes Kundes (in Form der Kaufpreiszahlung) haben wir unverzüglich zu erstatten.Die Nichtverfügbarkeit der Leistung ist beispielsweise dann gegeben, wenn einenicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer stattgefundenhat, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, wennsonstige Störungen in der Lieferkette (beispielsweise aufgrund von höhererGewalt) gegeben sind oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nichtverpflichtet sind.

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Änderungen und zusätzliche Arbeiten

Wenn eine Änderung der Dienste oder der Vereinbarung durchHandlungen des Kunden verursacht wird, werden wir bei Bedarf die notwendigenAnpassung(en) des Arbeitsumfangs vornehmen. Sollten durch die Anpassung(en)Mehrarbeiten entstehen, werden diese dem Kunden als Zusatzleistungen inRechnung gestellt.

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Marketing

Jede Partei kann das Bestehen dieser Vereinbarung und diedaraus entstehende Beziehung zwischen den Parteien offenlegen (im Folgenden„Marketing-Offenlegung“). Das Verwenden von registrierten und nichteingetragene Marken, Logos, und Namen (im Folgenden „Marketing-Informationen“)gilt zu diesem Zweck vorbehaltlich der folgenden Bedingungen:

a) für die interne Kommunikation, einschließlich Berichten,Kundenlisten, Geschäftsreferenzen,
b) für Fallstudien und Referenzen, die in vertraulichen kommerziellen Angebotenenthalten sind,
c) für öffentlich zugängliche Fallstudien und Referenzen von der anderenPartei,
d) in ihren jeweiligen Mitteilungen, Marketingmaterialien, Website-Materialienusw.
andere Informationsbroschüren oder Werbedokumente in jedem Medium oder Format:
vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

Jede hierin erteilte Genehmigung kann jederzeit schriftlichwiderrufen werden.

Nichts in dieser Klausel 6 ist so auszulegen, dass esirgendwelche geistigen Eigentumsrechte überträgt oder Lizenz für dieMarketinginformationen jeder Partei.

Jegliche Marketing-Offenlegung beschränkt sich aufTatsachenbehauptungen und muss im Einklang mit den geltenden Bestimmungenstehen Gesetze und Vorschriften sowie Marketing-Offenlegungen, die dazu führenkönnen, dass der Eindruck entsteht eine Verbindung oder Vertretung zwischen denParteien ist nicht zulässig.

Jede Partei garantiert, dass ihre verbundenen Unternehmendas oben Genannte einhalten werden.

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Haftung und Haftungsbeschränkung

Wir als Lieferant haften, soweit sich aus diesen AllgemeinenGeschäftsbedingungen, einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen, nichtsanderes ergibt, bei Verletzungen von vertraglichen und außervertraglichenPflichten nach den gesetzlichen Maßgaben.

Im Rahmen der Verschuldenshaftung haften wir lediglich imFalle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle von einfacherFahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen(z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung),nur:
für Schäden, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder derGesundheit, resultieren,
für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht(Pflichten an, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erstermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und auchvertrauen darf) resultieren. Unsere Haftung ist für diesen Fall jedoch auf denErsatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens limitiert.

Keine der Parteien haftet für Einkommensverluste,Gewinnverluste, Geschäftsverluste, Verlust von erwartete Einsparungen, Verlustoder Beschädigung des Firmenwerts oder für indirekte oder Folgeschäden.

Die Gesamthaftung des Lieferanten im Rahmen oder inVerbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder einerLeistungsübersicht, wie auch immer sie zustande kommt, ist begrenzt auf den imRahmen dieses Vertrages zu zahlenden Gesamtbetrag.

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Geistiges Eigentum

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung demKunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechtevor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es seidenn, wir erteilen dazu dem Kunden unsere ausdrückliche schriftlicheZustimmung.

Alle geistigen Eigentumsrechte an den Liefergegenständen,einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Marken, Patente undDesign, verbleiben beim Lieferanten.

Der Lieferant räumt dem Auftraggeber ein nichtausschließliches und unbefristetes Recht ein, die Liefergegenstände zu nutzen.

Alle Teile des Liefergegenstandes, die exklusiv für denAuftraggeber maßgeschneidertes Material enthalten, gehören ausschließlich demAuftraggeber.

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Vertraulichkeit

Jede Partei erhält vertrauliche Informationen(„Empfangspartei“) der anderen Partei
(„offenlegende Partei“) verpflichtet sich dazu, sofern nicht die vorherigeschriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei vorliegt muss die empfangendeVertragspartei:
a) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei nur fürAusübungszwecke verwenden;
Rechte oder Erfüllungspflichten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung;
b) diese vertraulichen Informationen nur an Personen weiterzugeben, die davonKenntnis haben müssen Informationen im Rahmen ihrer Aufgaben;
c) vertrauliche Informationen vor der Offenlegung Dritter zu schützen; und
d) alle vertraulichen Informationen in Übereinstimmung mit allen Bestimmungenvertraulich und entsprechend geltenden Gesetzen und Vorschriften behandeln.

Bei Kündigung oder Ablauf dieser Vereinbarung stimmt dieempfangende Partei den Anweisungen zu Offenlegende Partei, unverzüglich an dieoffenlegende Partei zurückzugeben oder alle vertraulichen Informationen zuvernichten
Informationen, die sich im Besitz der empfangenden Partei befinden.

Die empfangende Partei erkennt an, dass Schadensersatzallein kein ausreichender Rechtsbehelf ist Verstoß gegen seine Pflichten ausdieser Klausel und dass die geeigneten Rechtsmittel für einen solchen Verstoßzur Verfügung stehen oder drohender Verstoß umfassen nach Wahl deroffenlegenden Partei auch konkrete Anordnungen Erfüllungs- undUnterlassungsansprüche, zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, diegesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen.

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Weiteres

Wir lehnen jegliche Gewährleistung ab, ob ausdrücklich,stillschweigend oder gesetzlich, einschließlich aller GewährleistungenGarantien der Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Genauigkeitder Ergebnisse oder sonstiges die sich aus einem Geschäfts- oderVertrauensverhalten ergeben. Die Dienstleistungen führen nicht zu einemErgebnis und sind auch nicht beabsichtigt eine Rechts-, Finanz- oderSteuerberatung darstellen. Es sollte nicht als Ersatz für Spezifischesbetrachtet werden Rechtsberatung durch einen Anwalt, der im jeweiligenRechtsgebiet des Kunden als Anwalt zugelassen ist, und sollten nicht als Beweisfür die gegenwärtige oder zukünftige Einhaltung von Gesetzen, Kodizes usw.herangezogen werden Vorschriften. Picter lehnt ausdrücklich jeglichestillschweigende oder ausdrückliche Gewährleistung und jegliche Haftung ab inBezug auf gegebene Kommunikationsanweisungen und das Vertrauen des Kunden aufdiese Anweisungen einen Anspruch oder eine Entscheidung zu erheben oder zuunterlassen. Dem Kunden wurde empfohlen, nachzusuchen und ist allein dafürverantwortlich, angemessene Rechtsberatung in Bezug auf bestimmte Rechtsfrageneinzuholen Sachverhalt und die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Relevanz einergegebenen Kommunikationsanleitung.

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Bezug auf Zahlung,geistiges Eigentum, Vertraulichkeit, Haftungsbeschränkung und dieStreitbeilegung bleiben auch nach der Kündigung bestehen.

Für die Zwecke von Klausel 9 „Vertrauliche Informationen“gilt: bedeutet alles Eigentum Informationen, Materialien und Daten in jeglicherForm (ob patentierbar oder nicht), bereitgestellt oder offengelegt (obabsichtlich oder nicht) oder auf andere Weise von einer Partei durch Nutzungder anderen Partei entdeckt werden Eigentumsrechtlich geschützte Informationen,Materialien oder Daten der Partei, einschließlich, aber nicht beschränkt aufgeschäftliche und Prozessinformationen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse,Finanzinformationen, Marketing und Vertrieb Informationen, Kunden- undKundeninformationen, Bewertungsinformationen, technische Informationen undKnow-how, Computerdateien, Computerausdrucke, Computerprogramme (in jeglicherForm), Zeichnungen, Spezifikationen, Formeln, Skizzen, Designdetails, Ideen,Bewertungen, Erkenntnisse, Methoden, Prozesse, Beschreibungen, Spezifikationen,Werke der Urheberschaft, Erfindungen, Forschung und Wissenschaft Informationenoder Daten, unveröffentlichte Patentanmeldungen und alle anderen Informationen,Materialien oder
Daten, die geschützter Natur sind, schließen jedoch Informationen aus, die: (a)bereits bekannt waren an den Empfänger; (b) gemeinfrei war oder dadurch derÖffentlichkeit allgemein zugänglich wird kein Verschulden des Empfängers; (c)sich rechtmäßig im Besitz des Empfängers befand, ohne jegliche Verpflichtungdazu Vertraulichkeit zum Zeitpunkt oder vor der Übermittlung an den Empfänger.

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Rechtswahl und Gerichtsstand

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dieVertragsbeziehung zwischen uns als Lieferant und dem Kunden gilt das Recht derBundesrepublik Deutschland.

Die Parteien vereinbaren alle Streitigkeiten im Zusammenhangmit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und verbundenenLeistungsübersichten nach gutem Glauben und Gewissen durch Verhandlungen oderandere wirksame Formen der alternativen Streitbeilegung beizulegen, bevor sieein gerichtliches Verfahren anstreben.

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STECKER & KÄUPER GmbH
Werkstraße 20
DE - 59494 Soest
+49 2921 370 22 0
info@stecker-kaeuper.de
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